Elektronische Archivierung

Neben der Aufbewahrung von Unterlagen im Original ist durch die Gesetzgebung die Aufbewahrung buchhaltungsrelevanter Belege in ausschließlich digitaler Form erlaubt. Eine digitale Archivierung erfolgt in Systemen wie d.3 oder ecspand. Die d.velop AG liefert mit ihren Softwarelösungen bereits die Basis für eine gesetzeskonforme, digitale Archivierung.

Darauf aufbauend muss die kundenspezifische Implementierung ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen genügen.

An dieser Stelle beginnt unser Beratungsansatz.

 

Unsere Beratungsleistungen zur elektronischen Archivierung:

  • Lösungsbaustein Verfahrensdokumentation: Erstellung der vorgeschriebenen Verfahrensdokumentation
  • Health-Check: Genügt Ihr DMS den gesetzlichen Anforderungen?
  • Compliance und ECM: Gesetzliche Anforderungen an die digitale Archivierung
  • Für Wirtschaftsprüfer bieten wir eine projektbegleitende Prüfungsunterstützung an
Telefon-Beratung [audit]
Tel.: 0 25 61 / 979 989 - 300
Fax: 0 25 61 / 979 989 - 102

Mo. bis Fr. von 7.30 bis 17.15 Uhr

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