Neben der Aufbewahrung von Unterlagen im Original ist durch die Gesetzgebung die Aufbewahrung buchhaltungsrelevanter Belege in ausschließlich digitaler Form erlaubt. Eine digitale Archivierung erfolgt in Systemen wie d.3 oder ecspand. Die d.velop AG liefert mit ihren Softwarelösungen bereits die Basis für eine gesetzeskonforme, digitale Archivierung.
Darauf aufbauend muss die kundenspezifische Implementierung ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen genügen.
An dieser Stelle beginnt unser Beratungsansatz.
Unsere Beratungsleistungen zur elektronischen Archivierung:
Mo. bis Fr. von 7.30 bis 17.15 Uhr